Gemütlicher Altstadtspaziergang in Salzburg

Wir spazieren rechts und links der Salzach vorbei an bekannten und versteckten Schätzen der Stadt und entdecken was es zu entdecken gibt an diesem Tag. Erfahre Spannendes von bekannten und unbekannten Söhnen & Töchtern von Salzburg, von Musik, die die Welt bewegt, von unbezwingbaren Festungen und (schein-) heiligen Erzbischöfen und erlebe nebenbei klassische & bizarre Kunst und Kultur.

Lass dich berieseln und profitiere von besonderen Tipps einer Einheimischen, um deinen ganz persönlichen Aufenthalt hier zu optimieren.

 

Treffpunkt: Schloss Mirabell Haupteingang

Dauer: ca. 2h

Gruppengröße: Wir bewegen uns ausschließlich in Kleinstgruppen, denn wie schon ein berühmter Ökonom aus unserer Region ganz richtig erkannt hat: "Small is beautiful" - Leopold Kohr

Preis auf Anfrage
 

Morgentliches Adneter Steinbruch Lauferl & Kneippstopp

Wir trainieren gemeinsam UND plaudern gleichzeitig über den weltberühmten Adneter Marmor, heimische Künstler und was auch immer dich noch so interessiert…

Voraussetzungen: Kondition und Motivation für 1h langsames Laufen mit Unterbrechungen

Treffpunkt: Parkplatz Marmor und Erlebnisweg Adnet

Dauer: 2h
 

Gruppengröße: Wir bewegen uns ausschließlich in Kleinstgruppen, denn wie schon ein berühmter Ökonom aus unserer Region ganz richtig erkannt hat: "Small is beautiful" - Leopold Kohr

Preis auf Anfrage
 

Gemütliche Motorrad – Ausfahrt ins Salzkammergut für jedermann/frau

Du hast ein Motorrad, fährst gerne gemütlich, möchtest ein bisschen österreichische Kultur integrieren & hast Lust auf eine gemeinsame Ausfahrt - idealerweise mit einem lokalen Guide? Dann bist Du hier genau richtig!

Treffpunkt: 5421 Adnet - Österreich  (oder nach Vereinbarung)

Gruppengröße: Wir bewegen uns ausschließlich in Kleinstgruppen, denn wie schon ein berühmter Ökonom aus unserer Region ganz richtig erkannt hat: "Small is beautiful" - Leopold Kohr

Preis auf Anfrage
 

Bestellungabwicklung und Zahlungsvorgang:

Nach Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Einzahlung auf das angegebene Bankkonto. Nach Zahlungseingang gilt Ihre Buchung als bestätigt. Sollten Sie es bevorzugen, vor Ort Bar zu zahlen, werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Kontaktdaten anzugeben. Nach Eingang Ihrer Kontaktdaten, gilt Ihre Buchung ebenso als bestätigt.

Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Vertragsbedingungen für Führungen durch gewerblich befugte Fremdenführer. Rechtsgrundlage ist § 94 Z 21 in Verbindung mit § 108 Gewerbeordnung GewO. Ein Vertrag wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

1. Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.

2. Die vereinbarten Preise beziehen sich im Allgemeinen auf die Durchführung der Gästeführungen und Wissensvermittlung. Die Preise werden steuerfrei entsprechend der Kleinunternehmer-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG angegeben. Der Vertrag mit dem Guide kommt erst mit erfolgter Buchungsbestätigung zustande.

Wurde keine Preisregelung vereinbart, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. 

3. Zahlungsbedingungen: Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Bezahlung vor Ort in bar. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung oder unmittelbar nach Rechnungslegung abzugsfrei.

4. Stornoregelung: Der Auftraggeber hat der Fremdenführerin keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Bei Absage bis 3 Tage vor der Führung sind 50 % des Preise zu bezahlen, danach ist das volle Führungsentgelt fällig. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. 

5. Verhinderung oder Verspätung: Im Falle der Verhinderung der Fremdenführerin wird entweder ein qualifizierter Ersatz gesucht oder die Buchung storniert. Die Fremdenführerin verpflichtet sich jedenfalls dazu, eine angemessene Lösung anzubieten. Bei Verspätung des Gastes bleibt das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig. Nehmen Sie bitte bei Verspätungen Kontakt auf. Ohne Kontaktaufnahme beträgt die maximale Wartezeit der Fremdenführerin 30 Minuten bei privaten Führung (Gruppenbuchung) und 10 Minuten bei gemischten Führungen (Einzelbuchungen). Das Honorar wird trotzdem fällig. Die Wartezeit wird jeweils in die Führungsdauer eingerechnet. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits zu einer Wartezeit von 15 Minuten. Die Wartezeit wird angemessen kompensiert. Bei Nicht-Erscheinen der Teilnehmer gilt die Führung als durchgeführt und es ist der gesamte vereinbarte Tarif zur Zahlung fällig.

6. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung übernommen. Für Spaziergänge und Wanderungen ist eine geeignete Ausrüstung und eine dem Führungscharakter entsprechende körperliche Kondition erforderlich. Änderungen oder Anpassungen auf Grund von Schlechtwetter bleiben dem Fremdenführer vorbehalten.

7. Allgemeines zum Gewerbe: Gewerblich selbständige Fremdenführer üben ein reglementiertes Gewerbe aus und erbringen einen anspruchsvollen Befähigungsnachweis durch eine Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer. Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden. Gewerbebehörde ist die nach dem Standort des Betriebes zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder bei Städten mit eigenem Statut der Magistrat). Durch die Gewerbeberechtigung erwirbt der Fremdenführer aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.

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